Allgemeine Regeln unserer Flohmärkte

Hier findet Ihr unsere allgemeinen Vertragsregeln zu unseren Flohmärkten. Es ist keine Überraschung, das solche Veranstaltungen gewisse Rahmenbedingungen benötigen, damit alles reibungslos abläuft. Daher haben wir einige Regeln aufgestellt, an die sich unsere Standbetreiber, sowie Besucher zu halten haben. Wir alle möchten den Flohmarkt auch in Zukunft weiterführen, sodass wir die Einschränkungen vor allem auch für die Anwohner in Grenzen halten wollen. Folgende Regeln haben wir daher aufgestellt.

  • Grundlegendes:
  • der Flohmarkt findet 3x im Jahr Sonntags zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr statt (siehe Events)
  • ein regulärer Standplatz beträgt 3m Breite und 2,50m Tiefe zum Selbstaufbau (am Besten macht sich hier ein Tapeziertisch)
  • der Aufbau der Flohmarktstände kann ab 09:00 Uhr erfolgen (ein vorheriger Aufbau behindert den organisatorischen Ablauf)
  • der Abbau kann frühestens ab 15:45 Uhr erfolgen (die Attraktivität für Besucher soll bis zum Schluss gewahrt bleiben)
  • der Veranstalter ist berechtigt Fotos und/oder Videoaufnahmen für Werbezwecke vom Veranstaltungsgeschehen, Verkaufsständen, sowie Gegenständen zu erstellen und zu nutzen
  • Standbetreiber und Besucher räumen dem Veranstalter mit seiner Anmeldung und dem Besuch unwiderruflich und kostenfrei die Nutzungsrechte des Bild – und Videomaterials ein
  • eine Stornierung der Standflächen ist möglich, diese muss schriftlich erfolgen
  • der Standbetreiber hat seinen Stand selbst zu beaufsichtigen und zu bewachen (auch während der Auf – und Abbau-Zeiten)
  • für Schäden, Verlust o.ä. hat der Standbetreiber selbst zu haften –> eine Haftung seitens des Veranstalters entfällt
  • Hausrecht:
  • der Veranstalter übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände für die Zeit der Durchführung, sowie während der Auf – und Abbauzeiten der Veranstaltung das Hausrecht aus
  • der Veranstalter, seine Beauftragten und das Personal sind weisungsberechtigt
  • aufgrund höherer Gewalt (Unwetter, Behördenentscheidungen o.ä.) kann die Veranstaltung abgebrochen und / oder verschoben werden. Ersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter können NICHT geltend gemacht werden
  • Weisungen der Marktleitung, der Polizei, der Feuerwehr, dem Ordnungsbehörden sind in jedem Fall Folge zu leisten
  • Kosten:
  • pro 3m Standfläche werden zwischen 20,00 Euro und 25,00 Euro Gebühr (je nach Standort)
  • pro Stand werden 20,00 Euro Kaution (zusätzlich zur Gebühr) erhoben (diese werden nach Flohmarkt-Ende, sowie Kontrolle des Veranstalters wieder zurück gezahlt)
  • der Standplatz wird zum Flohmarkt-Ende wieder ordnungsgemäß verlassen (alle übriggebliebene Gegenstände werden mitgenommen, Müll wird mitgenommen) –> die Kaution wird nach Kontrolle wieder ausgezahlt
  • eine Stornierung der Standflächen ist möglich, diese muss schriftlich erfolgen
  • bei Stornierung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Gebühr einbehalten, bei 1 Woche werden 100% einbehalten
  • Ausnahme der vorherigen Regel besteht, sofern der Standbetreiber selbst einen neuen Betreiber organisiert
  • Parkordnung:
  • Fahrzeuge (PKWs, Kleintransporter) können fürs Be – und Entladen in der Nähe des Standes kurz geparkt/gehalten werden (unter Einhaltung der StVO)
  • Bordsteinabsenkungen, Feuerwehrzufahrten, sowie Spielstraßen sind frei zu halten
  • nutzt die vorhandenen Parkplätze der Umgehungsstraßen, nicht korrekt abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt (Polizei und Ordnungsamt wird vor Ort sein)